Der brave Hund


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Sachkundenachweis

Sachkundenachweis

Welcher Hundehalter benötigt einen Sachkundenachweis?


Jeder, der einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen gefährlichen Hund beim Ordnungsamt anmelden möchte benötigt einen Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen. Hier eine detaillierte Hunderassen-Aufstellung:


a) Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Hinweis: Zu den gefährlichen Hunden könnte übrigens in Einzelfällen auch der Miniatur-Bullterrier gehören, wenn das Gesamtbild vom Rassestandard des VDH abweicht. Der Rassestandard des Mini-Bullis wird an 2 Faktoren gemessen: Zum einen am Körperbau (Kompaktheit) und zum anderen an der Größe (darf eine Widerristhöhe von 35,5 cm nicht überschreiten). Ob Ihr Mini-Bulli als kleiner Hund oder § 3 Hund eingestuft wird müssen Sie mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt abklären.


b) Hunde einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanoiol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. In gewissen Fällen zählt zu den Hunden bestimmter Rassen auch die Old Englisch Bulldog. Hier entscheidet letztendlich der Phänotyp des einzelnen Hundes. Setzen Sie sich zur Abklärung bitte mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt in Verbindung.


c) Große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW: Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Widerristhöhe) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Haben Sie einen Welpen oder Junghund, müssen Sie das voraussichtliche Gewicht/Größe angeben, welches Ihr Hund erreichen wird.


Wichtig: Der Sachkundenachweis ist bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen personenscharf zu betrachten. Dies bedeutet: JEDER, der mit dem Hund spazieren geht, muss einen gültigen Sachkundenachweis vorweisen können. Bei großen Hunden ist dies etwas anders: Der Halter muss natürlich auch hier die Sachkundeprüfung abgelegt haben. Wer den Hund dann aber tatsächlich ausführt, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Halters. Dieser haftet dann im Fall des Falles. Wer einmal den Sachkundenachweis bestanden hat, muss diesen nicht bei jedem neuen Hund der identischen Kategorie wiederholen. Die Sachkundebescheinigung hat also kein Ablaufdatum. Würden Sie jedoch beispielsweise einen gefährlichen Hund anmelden wollen und hatten bislang nur die Sachkunde für einen großen Hund, müssten Sie die Sachkunde neu ablegen (geregelt in den VV zum LHundG NRW zu § 6 Nr. 6.2 dritter Absatz).


Du kannst dich in Ruhe von zu Hause aus auf die Prüfung vorbereiten dazu empfehle ich das Taschenbuch: „Der Hundeführerschein: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog“ von Celina del Amo, Jones-Baade und Mahnke für 9,90 €.

Es werden Fragen gestellt aus insgesamt 5 Kategorien mit jeweils 7 Fragen. Um die Prüfung zu bestehen musst du in jeder Kategorie mindestens 50% der Fragen richtig beantwortet haben, außerdem müssen insgesamt mindestens 70% der Fragen richtig beantworten sein.

Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung selbstverständlich bei wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung muss jedoch innerhalb von 2 Monaten erfolgen (geregelt in der DVO LHundG NRW §1 Abs.3) und ist erneut kostenpflichtig.







Die 320 möglichen Fragen (120 davon sind Wiederholungsfragen) findest du hier:


Zur Preisliste Fragenkatalog Sachkunde pdf
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